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Wir werden oft gefragt, was man denn überhaupt unter einer Genossenschaft versteht.
Die Idee der Genossenschaft geht auf die Gründungsväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen
(1818 - 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 - 1883) zurück.
Es soll somit durch den freiwilligen Zusammenschluss vieler Mitglieder dem Einzelnen,
getreu dem Motto „Einer für alle und alle für einen“
das erreicht werden,
was für einen alleine nicht erreichbar ist. Im Jahre 1889 wurde das Genossenschaftsgesetz
erlassen, welches bis heute im Kern unverändert geblieben ist.
Grundsteine der Genossenschaft:
- Selbsthilfe
- Selbstverwaltung
- Selbstverantwortung
Hier möchten wir Ihnen einige Vorteile der Genossenschaft aufzeigen.
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Durch den Erwerb der Mitgliedschaft wird das Mitglied ideeller Eigentümer an der Genossenschaft und ist in Höhe seines Geschäftsguthabens an dem Unternehmen beteiligt.
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Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich zum Vertreter wählen zu lassen und somit die Interessen der einzelnen Mitglieder in der Vertreterversammlung vor dem Aufsichtsrat und dem Vorstand zur Sprache zu bringen. Bedingungen hierfür sind:
- die Genossenschaft hat mehr als 1500 Mitglieder und
- das Mitglied gehört nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat an.
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Wir schließen keine Mietverträge, sondern Dauernutzungsverträge mit unseren Mietern bzw. Mitgliedern ab. Damit räumen wir unseren Mietern ein dauerhaftes Wohnrecht ein. Eine Kündigung durch den Vermieter ist daher ausgeschlossen, es sei denn das die Miete nicht mehr bezahlt oder sich der Mieter in der Wohnung unbürgerlich benimmt.