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Fragen und Antworten

Informationen zur Mitgliedschaft

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Sie müssen mindestens einen Geschäftsanteil als Pflichtanteil erwerben. Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 160,- Euro. Die erforderliche Anzahl der weiteren Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der gemieteten Wohnung. So sind z.B. für eine Zwei-Zimmerwohnung fünf weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.

Wie werde ich Mitglied?

Die Aufnahme erfolgt direkt vor Ort in unserer Geschäftsstelle Friedrichstr. 30, 39387 Oschersleben. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern!

Muss der Betrag gleich in voller Höhe gezahlt werden?

Sie können den gesamten Betrag in voller Höhe einzahlen oder mit der Genossenschaft eine Ratenvereinbarung abschließen. Mindestens 160,00 € sind sofort zu zahlen. Der Restbetrag kann in bequemen monatlichen Raten von mindestens 30,- Euro bezahlt werden.

Muss ich zusätzlich noch eine Kaution oder Maklergebühren bezahlen?

Eine Kaution müssen Sie nicht stellen. Vermittlungsgebühren fallen bei uns nicht an.

Was geschieht mit dem Geld?

Die Geschäftsanteile zählen zum Eigenkapital der Genossenschaft. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder an Sie ausbezahlt.

Bin ich durch den Erwerb von Geschäftsanteilen Miteigentümer der Wohnung?

Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum des einzelnen Mitgliedes bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf die gesamte Genossenschaft.

Welche Rechte ergeben sich für mich als Mitglied?

Mit dem Beitritt erwerben Sie das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangen Wohnrecht, d.h. die Wohnung ist, schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen, nahezu unkündbar. Sie haben als Genossenschaftsmitglied ein Stimmrecht, mit dem Sie Entscheidungen beeinflussen können.

Was geschieht mit den Geschäftsanteilen im Todesfall?

Sie können die Genossenschaftsanteile vererben. Damit haben ihre Nachkommen dann in der Regel wiederum das Recht auf eine Wohnung in der Genossenschaft. Die Wohnung selbst ist nicht vererbbar, denn das genossenschaftliche Wohnrecht ist ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit, kein Eigentumsrecht.

Kann ich sofort eine Wohnung beziehen?

Sofern eine passende Wohnung zur Verfügung steht und keine umfangreichen Sanierungsarbeiten erforderlich sind, ist ein Bezug innerhalb weniger Tage möglich.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Für die Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung eine Kündigungsfrist von einem Jahr festgeschrieben; die Kündigung kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Nach Bestätigung der Bilanz durch die Vertreterversammlung zahlt die Genossenschaft Ihre Geschäftsanteile zurück.

Umstellung Kabelanschluss zum 01.01.2013

Was bietet der neue Kabelanschluss?

Mit dem neuen Kabelanschluss empfangen alle Mieter ab 01. Januar 2013 das analoge TVProgramm. Weiterhin erhalten Sie Zugang zum Digitalen Empfang mit bis zu 100 digitalen TVProgrammen, ohne weitere monatliche Kosten. Zusatzangebote wie z.B. digitales Premium- TV und digitale Fremdsprachenpakete können bei Kabel Deutschland beauftragt werden.

Warum werden die Kabelanschlüsse umgestellt?

Die Wohnungsgenossenschaft „Neues Leben“ eG und die BEWOS Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Oschersleben mbH haben mit Kabel Deutschland eine neue Vereinbarung zur Fernseh- und Hörfunkprogrammversorgung abgeschlossen. Mit der neuen Vereinbarung werden alle Mieter mit den gleichen analogen und digitalen Programmen von Kabel Deutschland versorgt. Bisher erfolgte die Versorgung mit unterschiedlichen Programmangeboten von TeleColumbus bzw. über Sat Anlagen.